Selbstheilungstraining, Psychotherapie und Beratung
 


Honorare


1 Beratungs- oder Therapiestunde (60 Min.)

€ 95,00

1½ Beratungs- oder Therapiestunden (90 Min.)

€ 140,00

Telefon- oder Videosprechstunde (60 Min.)

€ 95,00

Honorare für Vorträge / Seminare

nach Vereinbarung

Hausbesuche


Stundenhonorar plus individuell vereinbarter Anfahrtspauschale


Die Honorare gelten, sofern nicht anders vereinbart. Ein aufrichtiges Hilfsbegehren sollte nicht an finanzieller Notlage scheitern. Im Einzelfall sind Sozialtarife möglich.

Ausfallregelung: Zu den vereinbarten Terminen reserviere ich umfangreiche Zeit für Sie. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich verbindlich vereinbarte Termine, die weniger als 48 Stunden vorher abgesagt und nicht anderweitig belegt werden können, mit einem Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Therapie- oder Beratungshonorars in Rechnung stellen muss, es sei denn, es bestehen gesonderte Vereinbarungen oder das Nicht-Erscheinen-Können unterliegt höherer Gewalt. Nicht oder in letzter Minute abgesagte Termine werden in voller Honorarhöhe in Rechnung gestellt.

Überzogene Therapiestunden: Generell liegt es in der Verantwortung der Therapeutin, Therapiestunden auf den vereinbarten Zeitumfang zu begrenzen. Psychotherapie als individueller Prozess ist jedoch nur bedingt steuer- und vorhersehbar. Im Einzelfall kann die Verlängerung einer Therapiestunde (sofern es der Praxisalltag zulässt) in beiderseitigem Einverständnis für den Patienten und sein Fortkommen hilfreich und sinnvoll sein. Überzogene Therapiestunden werden nach tatsächlichem Aufwand nach dem o.g. Stundensatz berechnet.

Erstattungsmöglichkeiten: Erstattungen der Psychotherapie- und Beratungsleistungen meiner Praxis können über Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker erfolgen. Abgerechnet wird über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Gesetzliche Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in aller Regel keine psychotherapeutischen Heilpraktikerleistungen.

Begleichung der Honorare: Die angefallenen Honorare werden überlicherweise am Monatsende in Rechnung gestellt, bei Einzelkonsultationen ggfs. auch zeitnah nach erfolgter Sizung.